Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmschrift

Schirmschrift

, f.

Schutzbrief im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung
  • ist auch deß ertz-bischoffs schirm-schrifft oder außschreiben an seine getreue landstaͤnd dahin gesetzt worden, damit dieses kriegs vrsachen ... erkennt werden
    1666 SalzbChr. 241