Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmsvertreter

Schirmsvertreter

, m.

wie Schirmer (II) 
  • da aber solche [abstellung] ... nicht erfolgte, bey gemeiner landschafft verordneten, als diß orths verkauffern und schermbs-vertrettern dasselbe zu gehoͤriger remedirung und gewehrhaffts-laistung anzeigen solle
    1662 CAustr. I 785