Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmvogtei

Schirmvogtei

, f.

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I Amt, Institution des Schirmvogts (I), meton. auch der konkrete Amtssitz (Beleg 1777) sowie das Recht auf die Ausübung des Amtes (Beleg 1794)
  • schirmuogtey, die curatoria
    1561 Maaler 353va
  • daß dieselben beyde stiffte der chur-pfaltz nicht allein mit dem erbschutz, schirm- und kasten-vogthey, sondern auch in derselbigen landes-fuͤrstlichen obrigkeit und territorio ohne mittel gelegen
    1566 Struve,PfälzKHist. 177
  • abbt J. zu Einsiedeln begab sich unter seine und seiner nachkommen schirmvogtey 
    1668 Fugger,Ehrensp. II Kap. 9
  • [daß] bemerkte personen, wann sich dieselbe in den closter-aemtern aufhalten, das schutz-geld nicht zur closters-beamtung, sondern zur schirms-vogtey beliefern ... sollen
    1777 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 871
  • so schlug ... der herzog ... seinen kaplan dem stadt-rathe in D. zum rektor der schule vor und schenkte auf dem fall, daß man seinen vorschlag annaͤhme, der stadt die schirm-vogtei (ius advocatiae)
    1794 Ruhkopf,Schulwesen 117
  • welcher diesen und andern freyheiten des klosters entgegen handelt, soll von dem pabste in den bann gethan, und von dem abte ihm die schirmsvogtey ... unter dem beystande des kaissers abgenommen werden
    1807 Cleß,KirchlLGWürt. II 1 S. 89
II Amtsbesetzung mit einem Schirmvogt (II) 
  • alle schirmb- als eitliche vogteien, welche nicht an einem sonn- oder feirtag offentlich in der kirchen ausgekündet, sollen vor ungültig geachtet werden
    1788/90 GasterLsch. 189 Anm. 29
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