Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmziel

Schirmziel

, n.

Ende eines Schirms (I), eines Schirmverhältnisses
  • es soll niemandem hinfüro ein beständiger schutz und schirm eingewilligt, sondern zu viertel-, halb- und aufs lengst ganze iahre das schirmziel gesetzt werden
    1637 Eheberg,StraßbVG. 699