Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmziel
Artikel davor:
Schirmsverwandtnis
Schirmsverwiderung
Schirmvogt
Schirmvogtei
Schirmvogteilichkeit
Schirmsweigerung
Schirmwein
Schirmweise
schirmsweise
Schirmzaun
Schirmziel
, n.
Ende eines Schirms (I), eines Schirmverhältnisses
vgl.
Schirmsjahr
- es soll niemandem hinfüro ein beständiger schutz und schirm eingewilligt, sondern zu viertel-, halb- und aufs lengst ganze iahre das schirmziel gesetzt werden1637 Eheberg,StraßbVG. 699