Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachthaus

Schlachthaus

, n.

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(oft städtisches) Gebäude für Viehschlachtungen
  • die metzger söllend ir fäch und was sy metzgend, niendert anderßwo denn im schlachthus schlahen
    1527 KonstanzWirtschR. 2
  • zu erkunden, ob gutte ordnong im vischkaufhaus und sclagthaus gehalten mit der zinsen inzuprengen
    16. Jh. BuchWeinsberg II 248
  • nachdeme der rath mit schwerer muͤhe und unkosten ein eigen schlacht-hauß ... bauen laßen, als soll ein jeder meister des fleisch-hauer-handwercks solches in baulichen wesen zu halten [verpflichtet sein]
    1658 GeraStR. 186
  • an den orten ... wo ... schlachthaͤuser vorhanden sind, ist ein jeder schuldig in solchen schlachten zu lassen ... bey erlegung von 10 rthlr. strafe
    1766 NCCPruss. IV 298
  • schlachthaus ... an einigen orten, ein öffentliches gebäude, worin die fleischer das vieh schlachten
    1798 Adelung2 III 1481
unter Ausschluss der Schreibform(en):