Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachttag
Artikel davor:
Schlachtnutz
(Schlachtnutzung)
Schlachtordnung
(Schlachtespfändung)
Schlachtsache
Schlachtschiff
Schlachtschwein
Schlachtschwert
Schlachtsold
Schlachtstatt
Schlachttag
, m.
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Termin für Schlachtung (I) samt Verkauf
- darmit ... die fleischer keinen unterschleif gebrauchen mögen, soll eine gewisse person ... auf alle fleisch- und schlachttage mit fleiß acht haben ..., was vor vieh ein jeder von den fleischern geschlachtet und verkaufet1643 ProtBrandenbGehR. II 207Faksimile - in Google Books