Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachttag

Schlachttag

, m.

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Termin für Schlachtung (I) samt Verkauf
  • darmit ... die fleischer keinen unterschleif gebrauchen mögen, soll eine gewisse person ... auf alle fleisch- und schlachttage mit fleiß acht haben ..., was vor vieh ein jeder von den fleischern geschlachtet und verkaufet
    1643 ProtBrandenbGehR. II 207