Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlackenhalde

Schlackenhalde

, f.

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ein aus Schlacken aufgeschütteter Hügel
  • hat herr R.v.R. das oͤhde hammergut F. sampt den alten schlackenhalden ... erblich an sich erkaufft
    1620 Span,Bergurthel 47
  • hat herr T.H. ... bey ihrer churf. gn. ... angelangt, ihme mehr gedachte schlackenhalden ... eigenthuͤmblich zu uͤbergeben, worvon er denn gebuͤhrlichen puchzinß jaͤhrlich 5 fl. zu erlegen erboͤtig
    1620 Span,Bergurthel 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):