Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlackenkaufer

Schlackenkaufer

, m.

Aufkäufer von Schlacken
  • haͤtte ein schlackenkauffer, der kein eigen huͤtten hat, schlacken zu treiben, der sol einen schmeltzer ... ein guͤlden geben, und sich mit den huͤtten-herrn um die huͤttenkost vertragen
    1548 ZinnbgwO. 111