Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schläfrig

schläfrig

, adj., schläferig, adj.

verschlafen, träge, nachlässig
  • sollen unsere superattendenten ... jederzeit die schläfferigen, hinläßigen getrewlich zů ermuntern nicht underlaßen
    1601 Baden/Sehling,EvKO. XVI 555
  • daferne pohlrichter fahrläßig oder schlafferig, und die verbeßerung der wege und stege ... nicht in obacht nehmen, soll dem fartsläßigen ... 10 ggl. bruche ... abgenommen ... werden
    1684 OstfriesBauerR. 138
  • spinnstuben ... koͤnnen ... nicht wohl gaͤnzlich abgeschaffet werden, [da] ... die spinnerinnen, wenn sie ... einzeln sitzen muͤssen, nur langsam und schlaͤfrig arbeiten
    1767 Bergius,NPolKamMag. II 388