Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlägelgeselle
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Schlagenbußgeld
Schlage
Schlageisen
Schlägel
Schlägelgeselle
, m.
Arbeiter im Bergwerk, der für den Bergmann den von diesem in das Gestein geschlagenen Bohrer dreht
vgl.
Schlägel (I 5)
Sachhinweis: Veith,Bergwb. 418
- die arbeiter sollen ... in ihrer arbeit anhalten, und keiner von seinem orte wegfahren, sein nachfolger und schlegel-gesell habe ihn dann abgeloͤset1669 KurkölnBergO.(A) VII 18Faksimile - in Google Books
- wenn ein bergmann siehet, daß er einen schuß mit vortheil anbringen kann, so bohret er ... mit seinen schlaͤgels-gesellen, vermittelst eines gewoͤhnlichermaßen ausgeschmiedeten und gehaͤrteten berg-bohrers ein lochA. Beyer, Otia Metallica 3 (1758) 114