Schlag, m.
Schlag, m.
Hieb, Stoß, Streich gegen eine Person; auch unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes
als leichte bis schwere Körperverletzung oder tätliche Beleidigung, im Kampf oder bei einer Rauferei; im Hinblick auf Gerichtszuständigkeit uä., auch als Straftatbestand; iVm. Stoß oder trocken im Gegensatz zum blutigen (I) Schlag (Blutrunst)
mit Todesfolge
als Strafe oder Buße: (zT. tödlicher) Hieb, Stoß mit Geißel, Rute (I 1), Pfahl (I 1), Schwert oä.; auch als kompensierende Strafe durch Rechtsgebärde (Beleg 1397/98)
als (erlaubte oder unerlaubte) Züchtigung
im Seerecht: zur Ordnung rufender Hieb mit Hand oder Faust
Hieb als Folter, hier von Zeugen
Hieb beim gerichtlichen Zweikampf
Ohrfeige, hier als Zeichen der Inbesitznahme eines Eigenmannes (I)
durch den Schlag (I) verursachte Verletzung; iVm. blutig (I), blutend stark blutende Wunde, iU. zum trockenen Schlag (I 1), was entscheidend für das Strafmaß ist; oft formelhaft mit Wunde
von Münzen: Prägen, Ausprägung; Münzzeichen, Münzsorte, meist iVm. Attributen, die das Gewicht angeben oder den Prägeort, an dem der Münzschlag (I) stattfindet, meton. auch: Privileg der Münzprägung
auf ein Handwerksprodukt gedrücktes Zeichen, Stempel eines Handwerkers
Hieb auf einen Gegenstand, als symbolischer Akt
Hieb des Richters oder Amtmanns mit Beil oder Hacke auf ein Gebäude oder einen Gegenstand, dessen Zerstörung von Amts wegen erfolgen soll
heftiger Klöppelschlag auf ein Brett nach Beendigung einer Ratswahl
Hieb auf einen Stecken zum Zeichen des Aus- oder Abgrenzens aus der Gemeinschaft
(oft amtlich) festgelegter Verkaufspreis insb. für Wein, Getreide und Fisch; auch als Grundlage für die Berechnung von Darlehen auf Naturalien und für eine Geldabgabe anstelle des Naturalzehnten; insb. beim Verkauf von Früchten vor der Ernte: auf den Schlag zum nach der Ernte offiziell festgesetzten Preis
(Erst-) Gebot bei einer Versteigerung
Zustimmung, Einverständnis
jn. in die Gewalt des bitteren Schlages geben jn. in die Acht erklären
Glockenschlag, als Zeitangabe
Schlagtor, Tor mit einer Zugbrücke
Taubenschlag oder -haus; auch als Vogelfalle
Stollen im Bergbau; in Hall in Tirol: Abbaufeld am Berg bestehend aus vier Eisen (VIII 2)
abgeteiltes Stück Land
Waldanteil einer best. Größe, der zum Holzeinschlag bestimmt ist; auch: die dort zum Fällen vorgesehenen Bäume (Beleg 1521) und die abgeholzte Fläche (Beleg oJ.); meton.: Holzeinschlagen (Beleg 1815)
Anteil an Feld und Wiese, Gruppe von Ackerstücken
Deichabschnitt; dessen Erhaltung wird von den Anrainern gemeinsam finanziert
Schicksalsschlag, Unglück, Unheil in Form einer Krankheit, zB. Schlaganfall
Gegenwehr, Gegenschlag; hier: durch Brandstiftung an Haus und Hof
Zusammenstoß, Aufprall, hier von zwei Schiffen
Unwetter, zB. Hagelschlag