Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagbogen

Schlagbogen

, m.

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Holzring mit Netz für die Jagd auf kleine Vögel; in Jagdbestimmungen
  • da ... das klein und grosse vogelwerck im ziemlichen abgang ..., soll niemanden mit der leimstangen, reißbaͤumen, kloben, auff die vogel-trenck mit dem schlagbogen, zeitlicher dann vom ersten juli an ... vogelwerck ... zu treiben gestattet werden
    1568 CJVenatorio-Forest. III 79