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Schlage

, f.
I Holzeinschlag
IV Trittspur eines Pferdes
V Anteil am Land, Ackerstück

Schlageisen

, n., Schlageiser, n.
I ein Werkzeug des Försters zum Kennzeichnen der Bäume für den Holzeinschlag
II Falle für Wildtiere in Form von zwei gespannten Eisenbögen, die zusammenschlagen, sobald ein Tier in die Falle tritt
I jm. mit Hand, Faust oder einem Gegenstandes einen Schlag (I) versetzen; jn. prügeln; insb. als strafbare Körperverletzung oder tätliche Beleidigung; fließende Wunden schlagen blutende Verletzungen zufügen
II refl.: sich verprügeln, miteinander raufen; subst.: Schlägerei
III jn., auch ein Tier, totschlagen, töten; meist in der Wendung jn. zu Tode schlagen jn. töten
  • 1 als Straftat
  • 2 einen Straftäter, insb. bei handhafter Tat, als entschuldigte bzw. nicht strafbare Handlung
  • 3 ein Tier, ua. in Notwehr
IV jn. mit Hieben oder Prügeln bestrafen, züchtigen; jn. zur Staupe schlagen jm. öffentlich die Rute geben, jn. auspeitschen
V beim gerichtlichen Zweikampf einen Hieb ausführen
VI ausschlagen, einen Tritt versetzen
VII jn. in Eisen schlagen jm. eine eiserne Fessel anlegen; jn. an den Pranger, Kak (II) usw. schlagen jn. an den Pranger usw. stellen, als Ehrenstrafe
VIII jn. in ein Fass schlagen jn. in ein Fass einschließen
IX von Münzen: herstellen, prägen; auch: Münzzeichen auf die Münze prägen (Beleg 1709)
X an/auf etw. klopfen, ua. um ein Geräusch (Warnsignal, Lärm) zu erzeugen
XI etw. in den Boden einschlagen, einrammen; ua. als Grenzmarkierung, (jm.) einen Stecken (vor etw.) schlagen als Zeichen der Ausgrenzung aus der Gemeinschaft
XII etw. anschlagen, anheften und damit öffentlich bekanntmachen
XIII (eine Markierung) setzen; etw. einkerben; den Kern auf die Beile schlagen Preis für Getreide auf das Kerbholz (I) kerben
XIV pflügen, umpflügen
XV (Torf) stechen
XVI fällen, hauen; abschneiden, abschlagen
XVIII etw. zerschlagen; auf die Erde schlagen niederreissen
XIX jn./etw. bewegen, führen, treiben
  • 1 von Tieren, insb. Vieh: an einen best. Ort, zB. auf die Weide treiben
  • 2 von Personen: jn. bringen, führen; refl.: sich begeben; einen unrechten Weg schlagen eine verbotene Route nehmen; jn. vom Land schlagen jn. des Landes verweisen; sich an/unter jn. schlagen sich in js. Obhut, Vormundschaft, Lehensherrschaft begeben; zu etw. geschlagen sein zu etw. gehören
  • 3 sich zu Haufe schlagen sich zusammenrotten
  • 4 von Sachen: etw. bringen, abladen
XX berechnen, veranschlagen
XXI aufrechnen
XXII (Kosten) erhöhen, (auf den Preis) aufschlagen
XXIII etw. geben, zuteilen; Geld auf js. Kopf schlagen Kopfgeld ausloben, an Geld schlagen in Geld auszahlen; auf die Gant schlagen, zum Ganten (I) geben
XXIV sich/die Hände in etw. schlagen sich mit etw. befassen; sich in js. Schulden schlagen Schulden für jn. übernehmen
XXV die Hand an/über ein Gut schlagen ein Gut vereinnahmen, ein Gut beieinander schlagen ein geteiltes Gut zusammenführen, etw. voneinander schlagen etw. trennen, teilen
XXVI auf. jn./etw. (etw.) schlagen jn./etw. (mit etw.) belasten, zB. mit einer Steuer oder Schulden; jn. zu Zins schlagen von jm. eine Abgabe fordern
XXVII etw. unter sich schlagen etw. unterschlagen, veruntreuen; jn. Alfanz (II) schlagen jn. prellen, betrügen, übervorteilen
XXVIII bei Versteigerungen: auf etw. schlagen bieten
XXIX jm. den Ritterschlag (I) erteilen
XXX die Zunge zum Maul heraus schlagen die Zunge herausstrecken; als Beleidigung
für gefährliches Schlagen (I) verhängte Geldstrafe

Schlagerlohn

, m., auch n.
Entgelt, Gebühr für das Schlagen (XVI) von Holz