Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagenbußgeld
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Schlafweib
Schlag
Schlagbaum
Schlagbogen
Schlagbrücke
Schlagbuße
Schlagenbußgeld
, n.
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für gefährliches Schlagen (I) verhängte Geldstrafe
- man vieng in von slahenpußgeltz wegen1506 NürnbChr. V 597Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)