Schlagung, f.
Schlagung, f.
I
das Schlagen (I), Versetzen eines Schlags (I)
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die peen einer diebstal ... ist ... mit prugeln ausschlahen, schlahung mit gertenum 1500 Summa legum 565
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wann sie [praeceptores] die kinder straffen mit ... der ruthen ... sollen sie gebührende moderation halten, ohne ... rauff- stoß- oder ungestümmer schlagung umb die köpff1654 Frankfurt a.M./SchulO.(Vormbaum) II 445 Faksimile
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tortur ... in den daumstoͤcken oder daumschrauben mit oder ohne schlagung an den daumstock1769 CCTher. 38 § 17 Faksimile
II
Schlagung der Stunden Anzeigung der Uhrzeit durch Glockenschläge
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[waͤchter] sol schweren ... des zytz vnd schlachung der stunden eygenlich warzenemmen1557 BremgartenStR. 112 Faksimile
III
Abhauen, Abhacken (von Holz)
IV
öffentlicher Anschlag, Anheftung
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vor schlagung eines namens an galgen 16 groschen1740 CAug. Forts. I 1 Sp. 489 Faksimile
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für eine im bildniß vollzogene strafe gilt die schlagung des namens an den galgenBadLR. 1809 Satz 26 a Faksimile
V
Schlagung in Eisen und Band Anlegen von Fesseln
VI
Prägen, insb. von Münzen
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ertzbetrieger mit schlagung ... falscher müntzung1711 Sprecher,Graubünden I 159
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als solle der punzen den stadt-magistraten allein anvertrauet werden, als welche auf die von den alldort seßhaftigen meistern verfertigte gold- oder silber-arbeit die schlagung des punzens allezeit in gegenwart zweyer andern ... goldschmied-meister ... vornehmen lassen sollen1737 CAustr. IV 1007 Faksimile
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schlagung etwelcher scheidmünz vor unser land1792 SchweizId. IX 500 Faksimile
VII
Brückenbau
VIII
(Zins-)Belastung
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daz ... nyemand gestattet werden solle, dhein ewig zinß noch jarzyten ... uff hüsere ... ze slachen. denn wa das ... beschee, sol die selb slachung ... nichtlich sin1504 BaselRQ. I 1 S. 236 Faksimile
IX
Schlagung des Arrests Beschlagnahme
vgl.
Arrestschlag
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wird ... gegen die geistlichkeit die execution mittels schlagung des arrests auf ihr weltliches einkommen verhaͤngt1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Execution
X
Anlegen (einer Messrute (II))
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daß der zehendpflichtige unterthan ... verbunden sei, die auf zehendbaren aeckern und wiesen ... erziehenden fruͤchte ... mit schlagung der meßruthen ... auszehenden zu lassen1788 Thomas,FuldPrR. I 302 Faksimile