Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagzettel

Schlagzettel

, m.

schriftliche Anzeige einer Verletzung; hierzu sind Wundärzte verpflichtet
  • sollen die gerichtsherrn ... die balbierer ... vormahnen, die schlagzettel, wo bey der vorwundung befahr befunden, von stundt ungesäumet den gerichtsherrn zu behändigen
    1555/57 LünebMusBl. 2 (1912) 371