Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlamp

Schlamp

, m.

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Gelage, üppiges Gastmahl
  • das die gericht ... es dahin richten, das aller vnnoͤttiger schlamb, zerung, gastungen vnd vberfluß ... abgestelt vnd niemandts wider die billicheit beschwaͤrt werd
    WürtLR. 1567 S. 46