schlecht, schlicht, adj., adv.

gerade, iU. zu krumm, gebogen
direkt, ohne Umschweife
richtig, gerecht, billig; rechtmäßig, rechtsgültig
flach, eben; schlecht machen einebnen, dem Boden gleichmachen
ausgeglichen, quitt; schlecht machen im Streit vergleichen, zu einer (gerechten) Einigung kommen, (sich) versöhnen
einfach, bloß, rein, nur; ohne (qualifizierenden) Zusatz (iU. zu zusammengesetzt, vermischt)
    allgemein von Rechtsgeschäften oder rechtlich relevanten Tatsachen; schlechte eheliche Geburt Kind, das der Ehe zweier unehelich Geborener entstammt
    schlechte Klage: die einfache, lediglich auf das Gestehen oder Abschwören des Verklagten gestellte Klage; Klage ohne Gerüfte bzw. ohne Zeugen- oder anderen Beweis; auch in der Form: einem anderen schlichte Schuld geben
    in Bezug auf verbale Äußerungen, häufig mit schlechten Worten mit bloßen Worten, mündlich, ohne Eid oder Schriftform
    von Eiden, Gelöbnissen, insb. als Eid ohne Eidhelfer; mit schlechter Unschuld mit einfachem Unschuldseid
    schlechtes Theel im fries. Theelbauerrecht: durch Kauf erworbenes und daher wiederverkaufbares Theel im Ggs. zum unveräußerlichen, im Fall der Erblosigkeit an die Gemeine zurückfallenden Erbtheel
vorbehaltlos, ohne (versteckten oder heimlichen) Vorbehalt, an keine (einschränkende) Bedingung geknüpft; schlechter ewiger Kauf ohne vorbehaltenes Vor- oder Wiederkaufsrecht abgeschlossener Kaufvertrag; schlechte Urfehde uneingeschränktes Friedensgelöbnis
unaufwendig, ungekünstelt, formlos, elementar in Ausführung oder Herstellung
eindeutig, klar, bündig, allgemein verständlich
einfältig, aufrichtig, ehrlich, ohne Hintersinn
geringfügig, leicht, nicht schwer(wiegend); alltäglich
    von Streitsachen und Rechtsstreitigkeiten
    von (Geld-) Schulden
    in prozessrechtlichem Zsh.
    von Straftaten, Vergehen, Rechtsbrüchen
    von Strafen und Bußen; auch von Folter (Beleg 1494)
gemein, gewöhnlich, normal; auch: allgemein verbreitet und bekannt, landläufig
    von Personen
    von Gewohnheiten, Bräuchen, Rechten
    von Lehen
    in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht; schlechter Tag Wochentag; schlechter Feiertag einfacher Feiertag
niedrig (von Rang), iU. zu hoch, edel, bedeutend, ansehnlich
    von Personen; schlechter Fürst in der Herrschildordnung der Laienfürst
    von Institutionen; schlechtes Gericht Untergericht; schlechter Rat in Trier im Ggs. zum (höher stehenden) gemeinen Rat
arm, armselig, von geringem Besitz, Wert oder Ertrag
    von Personen (wertneutral): arm an Kenntnis, Einsicht, (materiellem oder geistigem) Vermögen; schlechter Wille fehlende Willensfreiheit (aufgrund einer Zwangssituation)
    in wirtschaftlichem Zsh.: miserabel, arm an Einkünften oder Erträgen; ua. als Grund für die Stundung einer Schuld
    von Münzen; offen zu schlecht (XIV); schlichtes Scherf 1/12 Groschen
mangelhaft, unzulänglich
    von (erbrachten) Leistungen
    von Gebrauchsgütern und -gegenständen, die gegen Qualitätsnormen verstoßen
übel(beleumundet), böse, verwerflich, unzuverlässig; häufig mit moralischer Wertung; schlechtes Wort beleidigende Äußerung, Schimpfwort