Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlechtfügig

schlechtfügig

, adj.

gering- oder unterentwickelt
  • [den Waisen,] weil sie von wegen ihres vnvollkomnen minderjahrigen alters, schlechtfügigen verstands vnd anderer vngelegenheit in ihren sachen ... mit nichten zu verrichten wuͤsten, ... curatores zu verordnen
    1570 RAbsch. III 318