Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlechtweg

schlechtweg

, adv.

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einfach, unbedingt, überhaupt
  • dieser beweiß ... ist zweyerley, denn es werden entweder die andern unerkanten warheiten nur schlecht weg gewiesen (ostenduntur) oder werden erwiesen (demonstrantur)
    C. Thomasius, Einleitung zu der Vernunfft-Lehre (Halle 1699) 97
  • eben so wenig darf der rath ... durch W. eingeschränkt und also auch ihm das recht nicht zugestanden werden, zum besten irgend jemands resignieren zu können. nein, er muß auch schlechtweg resignieren
    1796 JbBrschw. 41 (1960) 91
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