Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleckerei
Artikel davor:
schlechtgültig
(Schlechthafer)
schlechtiglich
schlechtlich
(Schlechtesmann)
Schlechtrecht
schlechts
schlechtweg
(Schlechtzahl)
schlecken
Schleckerei
, f.
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wie Schleckerwerk
- so die knaben mit gelt schleckerey tauschen ..., soll er [schulmaister] darvmb vleissig nachfragen, von wem dasselb gelt, schleckerey und dausch herkomen haben, vnnd dieselben ... straffenAnf. 16. Jh. Siebenkees,Mat. II 722