Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleckerei

Schleckerei

, f.

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wie Schleckerwerk 
  • so die knaben mit gelt schleckerey tauschen ..., soll er [schulmaister] darvmb vleissig nachfragen, von wem dasselb gelt, schleckerey und dausch herkomen haben, vnnd dieselben ... straffen
    Anf. 16. Jh. Siebenkees,Mat. II 722