Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleckfresser

Schleckfresser

, m.

genusssüchtige Person, der nichts zu teuer ist; in Luxusverboten
bdv.: Schlemmer
  • daß keiner [von den fleischhawern] ... das beste fleisch in den haͤusern etzlichen schleckfressern, welchen nichts zu thewer, ... verkeuffen
    1622 HessSamml. I 646