Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleckwein
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(Schlechtesmann)
Schlechtrecht
schlechts
schlechtweg
(Schlechtzahl)
schlecken
Schleckerei
Schleckerwerk
Schleckfresser
Schleckmarkt
Schleckwein
, m.
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besonders guter und daher kostbarer Wein
- [des vngelts halben:] soll gleich nach dem herbst ... alle schleckh wein auffgeschrieben werden1573 Alemannia 17 (1889) 54