Schleichbrief, m.
Schleichbrief, m.
Urkunde über einen ¹Schleich (I), insb. von Leibeigenen
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dess ist ain schlaichbrief von dez L. und S. [zweier Leibeigener] wegen1424 RottweilUB. 378 Faksimile
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es beschehen auff personen vnnd guͤter tausch vnd waͤchsel, namlichen so herren ... jre leibeigene leut gegen einander vertauschen vnnd abwaͤchßlen, darüber dann etwan schleichbrieff auffgericht werden1574 Frey,Pract. 106 Faksimile
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schleichbrief: dasjenige instrument, worinnen die vertauschung eines leibeigenen mit dem andern verzeichnet wird1762 Wiesand 965 Faksimile