Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleichen

schleichen

, v., schleicken, v.
I heimlich, unerlaubt (irgendwohin) gehen; sich einschleichen; übtr.: unbemerkt vor sich gehen, schwelen (Beleg 1354)
II etw. heimlich verbringen, schmuggeln
III etw. tauschen; (Leibeigene) austauschen