Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleicher
Artikel davor:
(Schlegfredbarn)
Schlegfredkind
Schlegfredsohn
Schlegfredtochter
Schlegler
1Schleich
Schleichbrief
(Schleichbürger)
schleichen
schleichend
Schleicher
, m.
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I
Person, die in Glaubensfragen von der herrschenden Lehre abweichende eigene Ansichten verbreitet
- so soll keinem unberufenen schleicher oder schwermer ... zu predigen oder sacramenta zu handeln gestattet, sondern ... dieselbigen ... gestraft werden1541 Mühlhausen (Thür.)/Sehling,EvKO. I 2 S. 388Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- das unsere pastorn ... achtung haben auf die losen, leichtfertigen schleicher, so mit schwermerey von der taufe und nachtmal und andern irrthumb gegen unsere lehrartickel eingenomen sein ... und da ... mit falscher lehr vergifte leute sie betreffen würden, sollen sie die ... anzeigen, damit sie ... aus unserer graffschaft ... verweiset werden1581 Hoya/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1196Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
Hehler, Schmuggler
- meine herrn ... werden die vertrucker und schlaicher nit minder, dann die thätter selbst hörtiglich darumben straffen1553 ÜberlingenStR. 424Faksimile (ca. 94 KB)