Schleichhändler, m.
Schleichhändler, m.
Schleichhandel treibende Person
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so mögen die kaufleute und kramer sich nicht allein ihres visitations- und pfandungsrechts gegen alle und jede schleichhändler bedienen1755 SammlVerordnHannov. III 494 Faksimile
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daferne ... einige landleute ... ihren butter-vorrath ... nicht auf den markt zum verkauf bringen wuͤrden, so sollen dieselben ... als schleichhaͤndler ... angesehen und die ... butter ... confisciret werden1782 AltenburgSamml. III 131