Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleiergeschmuck

Schleiergeschmuck

, m.

Zierrat in Form eines Schleiers 
  • verpott, ... durch welches ... weybs persohnen ... verwahrnet ..., sich solchen kappentragens ... zů enthalten und sich deß gezimmenden alten ehrbaren schleyer geschmuks ... zů gebrauchen
    1660 BernStR. VI 1 S. 516