Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleierhandel
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, m.
Handel mit Schleiern
- [da] verschiedene personen sich durch vorschub etlicher handelsleute zu Nürnberg, die sie mit baumwolle und geld versahen, in dem schleyer-handel ... factorey zu treiben, gebrauchen ließen [wurde ein neues Reglement erlassen]1618 MittPlauen 9 (1892/93) 7