Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleierhandel

Schleierhandel

, m.

Handel mit Schleiern
  • [da] verschiedene personen sich durch vorschub etlicher handelsleute zu Nürnberg, die sie mit baumwolle und geld versahen, in dem schleyer-handel ... factorey zu treiben, gebrauchen ließen [wurde ein neues Reglement erlassen]
    1618 MittPlauen 9 (1892/93) 7