Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlichkauf

Schlichkauf

, m.

Handel mit Schlich 
  • daß solcher erzt vnd schlich khauff bei allen waldtburger und andern genzlich aufgehebt und eingestellt ... werden solle
    1611 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 227
  • daß ihr euch gemeltes erzt und schliechkhauffs genzlichen enthalten ... sollet
    1611 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 227