Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlichkauf
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Schleusenzoll
(Schleuszucht)
(schlewig)
Schlich
Schlichkauf
, m.
Handel mit Schlich
- daß solcher erzt vnd schlich khauff bei allen waldtburger und andern genzlich aufgehebt und eingestellt ... werden solle1611 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 227
- daß ihr euch gemeltes erzt und schliechkhauffs genzlichen enthalten ... sollet1611 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 227