Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schließerei)

(Schließerei)

, f.

meist mit nd. Lautstand Schlüterei 

I Rentamt (II) einer Domänenverwaltung
bdv.: Rentei (I)
  • die unter der schluterei U. gehörige pächter
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 289
  • hat er [Kammerrat] in allen schluͤter- und rentheyen die bisherigen pachtrechnungen nachzusehen
    1710 HistBeitrPreuß. II 167
  • [daß] die departements-raͤthe bey bereisungen der renth- und schluͤtereyen dahin zu sehen haben, daß die lathen- und hofes-gerichte in allen stuͤcken legaliter verfahren
    1779 NCCPruss. VI 1783
II einer Schließerei (I) zugeordneter Bezirk; auch: Vogteibezirk (Beleg 1447)
  • dat wy ... eme unse undervogedie in den kerspelen O., W. und H. in unser sluterye belegen bevalen
    1447 CelleUB. 118
  • die verpfachtung unserer domainen in denen schluͤter- und rentmeistereyen ... sollen geschehen an gehoͤrigen und gewoͤhnlichen orten
    1653 HistBeitrPreuß. II 60
  • die domainen und cammer-guͤther in den provinzen Cleve und Mark bestehen nicht in ganzen aemtern, sondern liegen hin und wieder stuͤckweise zerstreuet; eine schluͤterey oder renthey begreift einen solchen bezirk von dergleichen guͤthern in sich
    1782 HistBeitrPreuß. II 49
III Gebäude der Rentkammer 
  • [daß er] diesen eid ... in praesentia des h. stadthalters, großvogts und canzlers in der schlüterei abgestattet
    1620 v.d.Ohe,LünebVerw. 186
IV Gefängnis
  • daher in manchen gegenden auch das gefängniß die schliesserey genannt wird
    1827 Krünitz,Enzykl. 146 S. 45
unter Ausschluss der Schreibform(en):