Schloßschreiber, m.
Schloßschreiber, m.
Schreiber in den Diensten eines Schloßherrn (II), auch in der Funktion eines Rechnungsführers oder Gerichtsschreibers
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ouer desser rekenscop weren her B.K. slotschriuer vnd J. vnd T. vorschreuen1461 JbMeckl. 25 (1860) 317
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es soll auch ein stadt- oder schlossschriber schuldig sin, mit allem fleiss den process auszerichten1678 (Hs.) GraubdnRQ. III 132 Faksimile
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[Schlussformel:] gegeben unter unserem angebohrnen einsigel und unsers schloß-schreibers unterschrift1790 SaanenLschStat. 437 Faksimile