Schloßurbar, n.
Schloßurbar, n.
amtl. Verzeichnis herrschaftlicher Rechte und Privilegien, insb. der Abgaben von zinspflichtigen Gütern und Liegenschaften
vgl.
Schloßbuch (I)
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dise obgemelte zins, rent und gulten sollen hinfuran inhalt und vermugen des schloßurbars von ainem ieden hof ... bezalt werden1541 Tirol/ÖW. V 693 Faksimile
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wie auch oftermelter statt M. freyheiten vnd privilegia vnd allerhand hievor spänige, nun aber decidierte sachen in ein sunderbar buch oder im schloßvrbar ynverlybet oder beschriben werdindum 1660 MurtenStR. 440 Anm. Faksimile
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im nideren ambt ... gehören die hoche gericht an den Stein gen Baden, die nidere aber der statt Bremgarten, massen dan ire ... offnung ausweyset, auch das alte badische schlossvrbar ... anzeiget1685 BremgartenStR. 179 Faksimile
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da doch ... die landleüth ... disen zeenden nach inhalt des uhralten schloss-urbarii bey dem im schloss gelegenen einfachen bärnmäss jehweilen abgestattet1711 Niedersimmental 158 Faksimile