Schlußgeld, n.
Schlußgeld, n.
I
Gebühr, die ein Handwerker zu zahlen hat, wenn er eine offizielle Versammlung seines Handwerks oder seiner Zunft einberuft
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ladengeld, ... dicatur schluͤsgeld ... zu staͤrkung der lade1692 Beier,Meister 120 Faksimile
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schluß-geld: der ein handwerck ... beruffen laͤst, der muß etwas vor eroͤffnung der lade, ohne deren die gantze zusammenkunfft als ein privat-werck geachtet wird, erlegen1722 Beier,HdwLex. 375 Faksimile
II
wie Schließgeld (I)
bdv.:
Fanggeld (I)
vgl.
Arrestgeld
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bekommt der bote des greven von den vermögenden hexen für schlußgeld 1 goldgulden oder 1 reichsthaler1629 Ennen,GeschKöln V 768
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bei arrestanten war im gebrauch: das fanggeld, schlusgeld, atzung, schreibgeld, markmeistereigeld1793 Lang,Steuerverf. 180 Faksimile