Schlußgerhabschaft'reitung, f.

Schlußrechnung eines Vormunds bei der Beendigung seiner Gerhabschaft
  • da unvogtpare pupillen verhanten, denen ... genuegsambe gerhaben oder vormunter gesezt, damit ihnen daß ihrige in gueter wierte und nuzen erhalten werde, so [sollen] ... die selben gerhaben vor entlassung der gerhaabschaft ain ordentliche schlussgerhaabschaftraitung legen
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 198 Faksimile