Schlußgerhabschaft'reitung, f.
Schlußgerhabschaft'reitung, f.
Schlußrechnung eines Vormunds bei der Beendigung seiner Gerhabschaft
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da unvogtpare pupillen verhanten, denen ... genuegsambe gerhaben oder vormunter gesezt, damit ihnen daß ihrige in gueter wierte und nuzen erhalten werde, so [sollen] ... die selben gerhaben vor entlassung der gerhaabschaft ain ordentliche schlussgerhaabschaftraitung legen17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 198 Faksimile