Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachdichter

Schmachdichter

, m.

Verfasser eines ehrverletzenden, verleumderischen Textes
  • damit ... die kuͤnhait der schmachdichter gezaembt werde, schaffen wir, als offt die jhenigen, so die priester oder gaistliche personen ... beklagen, ... jnen alle rechtmaessige außgaben vnd kosten ... zůbekehren gehalten sollen werden
    1566 Pegius,CodJust. 58r