Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachgericht

Schmachgericht

, n.

für Schmachhandel (I) zuständiges Gericht
  • [Privileg, daß burgermeister und rath zu Weissenburg] ein besonder schmach- und bau-gericht ... besetzen und verordnen moͤgen, ... [wo in] schmach- und bau-sachen erkant ... wird
    1573 Moser,RStHdb. II 837
  • nachdem ... das schmach-gericht schon vor vielen jahren in abgang kommen, als soll auch dasselbe als unnoͤthig ... eingestellt bleiben
    1699 Weißenburg i.N.Stat. 279
  • zu den unter-gerichten werden ... gerechnet ... schmach- und busen-gerichte 
    1758 Estor,RGel. II 1069
unter Ausschluss der Schreibform(en):