Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachreder
Artikel davor:
Schmachhandlung
Schmachheit
Schmachkak
Schmachkarte
Schmachklage
Schmachleute
schmachlich
Schmachlied
Schmachname
Schmachrede
Schmachreder
, m.
Person, die jn. verleumdet oder in seiner Ehre angreift
- so einiche personen etwas schmachreden oder lästrung usstiesse, so soll ein solcher schm[achreder] gehalten werden unerlich und meineidig1418 Brig/SchweizId. VI 577Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons