Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachreder

Schmachreder

, m.

Person, die jn. verleumdet oder in seiner Ehre angreift
  • so einiche personen etwas schmachreden oder lästrung usstiesse, so soll ein solcher schm[achreder] gehalten werden unerlich und meineidig
    1418 Brig/SchweizId. VI 577