Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzkratte

Schmalzkratte

, m.

Schmalz in einem Korb best. Größe; zum amtlich festgelegten Preis zu verkaufen
  • niemands solle die schmalz kratten zaichnen, weder burger noch gest, so lang bis die statt den kouf macht
    1527/28 KonstanzKaufhaus 90