Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzkratte
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Schmalzherr
Schmalzhufe
Schmalzkauf
Schmalzkäufel
Schmalzknolle
Schmalzkratte
, m.
Schmalz in einem Korb best. Größe; zum amtlich festgelegten Preis zu verkaufen
vgl.
Schmalzschüssel
- niemands solle die schmalz kratten zaichnen, weder burger noch gest, so lang bis die statt den kouf macht1527/28 KonstanzKaufhaus 90