Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzmarkt
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Schmalzknolle
Schmalzkratte
Schmälzler
Schmälzlerin
Schmalzmahd
Schmalzmarkt
, m.
Markt (I) für den Verkauf von Fettwaren und Milchprodukten
- schmalz-, werckh- undt opßmarckht ... sollen ... umb die sybende stund angohn und ... bis umb drey nach mittag gehalten ... werden1673 SGallenStB. II 339Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in betreff des hiesigen schmalzhandels ... wird verordnet, daß ... die buͤrgerlichen waͤlschen kaͤsmacher das anhergebrachte schaafschmalz ... blos auf den hiesigen schmalzmarkt zufuͤhren ... sollen1793 NÖsterr./Kropatschek,KKGes. III 352