Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzmarkt

Schmalzmarkt

, m.

Markt (I) für den Verkauf von Fettwaren und Milchprodukten
  • schmalz-, werckh- undt opßmarckht ... sollen ... umb die sybende stund angohn und ... bis umb drey nach mittag gehalten ... werden
    1673 SGallenStB. II 339
  • in betreff des hiesigen schmalzhandels ... wird verordnet, daß ... die buͤrgerlichen waͤlschen kaͤsmacher das anhergebrachte schaafschmalz ... blos auf den hiesigen schmalzmarkt zufuͤhren ... sollen
    1793 NÖsterr./Kropatschek,KKGes. III 352
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