Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzmaß

Schmalzmaß

, n.

Messgefäß für Schmalz 
  • das auch traidmass, smalzmass, die weinmass von hoff genomen und durch ain richter gemerkt werdt, auch niemants kauf noch verkauf dann was noch der gemerkten mass kauft und verkauft wiert
    16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 42
unter Ausschluss der Schreibform(en):