Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmiedendraht

Schmiedendraht

, m.

geschmiedeter Draht; als Handelsgut Einfuhrbeschränkungen unterliegend
  • pactum der bürgerschaft ..., wegen auswendigen schmiedendraths, daß solcher hinführo nicht hineingebracht soll werden
    1683 Lappe,Altena 331