Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnabelschuh
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schnäbelicht
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, m.
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mit einem Schnabel (IV) verzierter Schuh; oft verboten
- wir [Fürst] wollen auch die bisher fast eingerißene alamoderej der stipendiaten, indeme dieselbe mit allzuweiten hosen ... und allzugroßen schnaͤbelschuohen ... einherziehen, ... nicht gestatten1664 Schnurrer,WürtKRef. 503
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