Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnappgalgen

Schnappgalgen

, m.

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ein aus einem Pfosten und Querbalken bestehender Galgen, verwendet va. für die (schimpfliche) Hinrichtung von Soldaten und Juden
  • [es ist der wegen Diebstahl verurteilte Jude] an einem sonderlichen schnappgalgen, neben dem andern galgen ... gehenckt
    1602 Wendunm. II 239
  • [beim Straßenraub ertappte marodierende Soldaten sollen] an sonderbahren darzu ... in vornehmen offenen landstrassen auffgerichteten schnappgalgen gerichtet ... vnd an jhnen ... ernstliche exempla statuirt ... [werden]
    1634 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 179
  • der jude S. ... zum strang verurteilt, muß zuvor eine stunde lang mit den füßen, kopf zu unterst, am schnappgalgen hängen
    1658 FriedbergGBl. 5 (1922) 69
  • einen neuen schnapp galgen ... auf dem korn marckt ... vfgerichtet
    1667 Derwein,FlNHeidelb. 185
  • daher siehet man hin und wieder ... an denen auf den maͤrckten oder andern plaͤtzen vor die soldatesca aufgerichteten schnap-galgen mehr als zu viele abgeschnittene ohren und nasen angehefftet
    1693 Döpler,Theatr. I 936
  • die schnap-galgen in den staͤdten und vestungen vor die soldatesca und guarnison ... verfertigen die zimmerleute
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1405