Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnappstengel

Schnappstengel

, m.

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eine (unerlaubte) Jagdfalle
  • so sollen auch die fallen, drathaar, und andere schlingen, so wohl die schnapstaͤngel, in und vor denen hoͤltzern, in feldern, gaͤrten und andern orten, ... gaͤntzlich abgeschaffet ... werden
    1653 CJVenatorio-Forest. III 17