Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schnarchen
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schnarchen
, v.
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I
(im Schlaf) laute, kehlige Geräusche von sich geben, hier: als Störung im Gottesdienst
II
laut, zornig, trotzig oder drohend sprechen, murren, Widerwort geben; formelhaft mit pochen (V)
bdv.:
schnarren
- das gesind soll sich des pochens, schnarchens, widerbeffzens enthalten1608/38 Straßburg/Frisch II 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welcher zu clagen hatt, soll ... vor s. Lorenczen taffell ... seine sachen vorbringen, thut er dawieder, pochet und schnarchet und gebraucht unnutzer worthe kegen die gerichte, so soll er ... gestraffet werden1620 StettinTräger 342
- schnarchen, pochen und praviren solche halluncken [Söldner] nit allein den commissarien, sondern denjenigen herrn, in dessen stelle sie sitzen, da billicher solchen schnarchern und pochern ein strick an hals gehört1630 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 21
- der proviant solle nicht mit pochen, schnarchen oder pralen, sondern mit aller bescheidenheit von den commissarien, proviant-verwaltern und schreibern abgefordert werden1672 Emminghaus,CJGerm. II 402Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen die gesellen ihne vorgesetzte meisterschafft als meister und frauen in allen billigen stuͤcken vor und nachgeben, gegen denselben nicht schnarchen, noch weniger pochen1735 Beyer,Mühlenbauk. II 107
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