Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnarcher

Schnarcher

, m.

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jemand, der aufbegehrt und Widerwort gibt
  • schnarchen, pochen und praviren solche halluncken [Söldner] nit allein den commissarien, sondern denjenigen herrn, in dessen stelle sie sitzen, da billicher solchen schnarchern und pochern ein strick an hals gehört
    1630 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 21
unter Ausschluss der Schreibform(en):