Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnauze

Schnauze

, f.

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vorspringender Teil des Gesichts eines Wirbeltieres mit Maul und Nasenlöchern; hier abgeschnitten als Beweisstück
  • regulativ über das schuß- und fanggeld von ... raub-thieren: ... vor eine zahme katz, wovon die schnauze mit den ohren zu lieffern
    1769 Machwart,JagdAnsbach 71