Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneckenbund
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Schnecken
Schneckenbund
, m.
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Bez. eines dem Abt von St. Gallen unterstehenden thurgauischen Verwaltungs- und Gerichtsbezirks; 1495 durch Zusammenlegung mehrerer Vogteien entstanden
- dyß hienachgeschribne bayd artickel werden jerlich zû R., im schneggenpundt und ze W. und uf den bergen verkündtnach 1495 SGallenOffn. I 622Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die stadt Wyl besitzt auch ein eignes gericht in dem ... berggericht oder schneckenbund, und laͤßt selbige durch ihren reichsvogt oder spitalmeister verwalten1795 HelvLex. Suppl. VI 472