Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnedezug

Schnedezug

, m.

wie Schnatzug 
  • die unkosten, so auf diesen schnehe-zug a. 1573 gangen, hat B.H. in einer besondern rechnung gesetzt
    1. Hälfte 17. Jh. HannovChr. 233
  • allein die beschreibungen sind ... so trocken, daß sich daraus keine schnedezuͤge machen lassen
    C.U. Grupen, Origines Germaniae 3 (Lemgo 1768) 20