Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnedezug
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Schnedepfennig
Schnedestein
(Schnedezoll)
Schnedezug
, m.
wie Schnatzug
vgl.
Schied (IV)
- die unkosten, so auf diesen schnehe-zug a. 1573 gangen, hat B.H. in einer besondern rechnung gesetzt1. Hälfte 17. Jh. HannovChr. 233
- allein die beschreibungen sind ... so trocken, daß sich daraus keine schnedezuͤge machen lassenC.U. Grupen, Origines Germaniae 3 (Lemgo 1768) 20